Leute GmbH & Co. KG · Robert-Bosch-Straße 4 · 88356 Ostrach Tel: (07585) 9328-0 · Fax: (07585) 9328-29 · E-Mail: info@leute-gmbh.de
allgemeine geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Leute GmbH&Co.KG, Robert Bosch Straße 4, 88356 Ostrach

1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen. Abweichende Absprachen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Mit der Absendung der Bestellung durch den Besteller / Käufer gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.

2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Verbindlich für den Umfang von Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen. Telefonische Bestellungen bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Zum Angebot gehörende Unterlagen wie: Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte gelten, sofern nicht anders vereinbart, annähernd. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Größe und Form sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind. Technische Änderungen behalten wir uns vor. Die Eigentums- und Urheberrechte für sämtliche Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Kataloginhalte sowie andere Verkaufs- und Werbematerialien liegen ausschließlich bei uns. Sie dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung für eigene oder andere Zwecke verwendet oder herangezogen werden.

3. Preise
Es gelten die in den Internetseiten gelisteten Preise. Sämtliche Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Erscheinen  neuer Preise verlieren alle vorherigen Preise ihre Gültigkeit. Wenn nicht ausdrücklich andere Lieferbedingungen beschrieben sind, gelten alle Preise ab Lager Ostrach.

Lieferung, Aufbau- und Montagearbeiten werden, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden, gesondert in Rechnung gestellt.

4. Verpackung
Die Verpackung kann vom Kunden auf eigene Kosten entsorgt werden. Falls vom Empfänger eine Entsorgung der Verpackung vom Lieferanten gewünscht wird, wird sie zurückgenommen. Die Kosten hierfür trägt der Rücksender.

5. Zahlungsbedingungen
Der Versand erfolgt ausschließlich gegen Vorauskasse oder Nachnahme. In Ausnahmefällen kann gegen Rechnung geliefert werden. Alle Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen rein netto zahlbar.

Der Versand ins Ausland erfolgt ausschließlich gegen Vorauskasse.
Bei Anlieferung durch uns, bzw. durch ein von uns beauftragtes Unternehmen, sind der Kaufpreis sowie entstandene Liefer-, Aufbau- bzw. Montagekosten sofort in bar zu bezahlen. Bereits geleistete Anzahlungen kommen zur Verrechnung.
Der Besteller versichert durch die Auftragserteilung, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse so sind, dass er den Verpflichtungen aus der Bestellung termingerecht nachkommen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. 

6. Montage
Sofern vereinbart, führen wir Montagearbeiten selbst durch. Wir sind berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen. Die Abrechnung erfolgt angebotsbezogen oder wenn ausdrücklich vereinbart nach Pauschale. Durch den Auftraggeber muß gewährleistet sein, dass
die Montage- und/oder Baustellen zum vereinbarten Termin vorbereitet sind. Wird nur ein Monteur angefordert, so sind vom Auftraggeber genügend Helfer bereitzustellen. Mehrkosten für Verzugsaufwand und erschwerte Bedingungen werden durch uns gesondert in Rechnung gestellt.

7. Lieferzeit und Lieferbedingungen
Liefertermine oder Lieferfristen gelten, soweit nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart, als unverbindlich angenäherte Termine. Technische Fragen müssen im voraus geklärt sein, nachträgliche Änderungen, bzw. Ergänzungen können Verschiebungen der Lieferzeiten nach sich ziehen.

Sofern die Bestellung wirksam angenommen ist, ist der Kunde an den Vertrag gebunden. Für den Fall, dass der Kunde den Vertrag nicht erfüllt, insbesondere die Ware nicht abnimmt, sind wir berechtigt 25% pauschalen Schadensersatz zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzforderungen bleiben hiervon unberührt. Wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist, kann er die Herabsetzung der pauschalen Forderung verlangen.
Zeichnen sich unverhältnismäßig lange Lieferverzögerungen ab, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Haftung für Lieferverzug wird ausgeschlossen. Der Besteller ist verpflichtet, die bestellten Waren nach Bereitstellung abzunehmen. Schäden, die sich aus einem Annahmeverzug ergeben, gehen zu Lasten des Bestellers.

8. Reklamationen und Mängelfolgeschaden
Unsere Waren und Leistungen sind nach Erhalt unverzüglich auf Mängel hin zu prüfen. Bei beschädigter Verpackung muss der Inhalt sofort auf Beschädigung überprüft werden. Die Beschädigung muss auf dem Lieferschein vermerkt und vom Transporteur bestätigt werden. Reklamationen ohne diese Bestätigung können nicht anerkannt werden. Reklamationen sind uns spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt schriftlich bekannt zugeben, sie berechtigen nicht zur Zurückbehaltung oder Kürzung von Zahlungen. Wir behalten uns das Nachbesserungsrecht vor; nur wenn dieses durch uns nicht möglich ist, darf nach Abstimmung ein autorisierter Dritter hinzugezogen werden. Gewährleistungspflichten sind ausgeschlossen, wenn wir nicht fristgerecht informiert und um Nachbesserung gebeten wurde. Ausgeschlossen sind die natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung der Waren, sowie vorsätzliche oder grobfahrlässige Schadenverursachung. Eine nachträgliche Rüge von Mängeln bei Montageleistungen durch den Käufer wird ausgeschlossen, sofern diese Mängel beim Abnahmetermin schon feststellbar waren. Die Gewährleistungspflicht beträgt 24 (vierundzwanzig ) Monate ab Datum der Versendung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Produkthaftung). Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden.

9. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Dem privaten Endverbraucher ( also ausgeschlossen sind Wiederverkäufer, Vereine, Firmen, Stiftungen und Gesellschaften) im Sinne des FernAbsG steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen oder durch die Rücksendung der Ware. Durch den Widerruf entsteht für Sie die Verpflichtung, die Ware inklusive Zubehör ordnungsgemäß verpackt zurückzusenden ( mit Originalrechnung ) und zur Vermeidung von Artikelbeschädigungen in der ursprünglich benutzten Verpackung einschließlich der Schutzmaterialien. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an die Leute GmbH&Co.KG, Robert Bosch Str. 4, 88356 Ostrach. Durch den rechtzeitigen Widerruf sind Sie nicht mehr an den Vertrag mit Leute gebunden. Leute erstattet Ihnen den schon gezahlten Kaufpreis zurück. Sie sind zur Rücksendung der Ware auf Kosten und Gefahr der Firma Leute verpflichtet. Bei fristgemäßer Rücksendung erstatten wir Ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Porto- bzw. Frachtkosten, sofern der Wert der zurückgeschickten Ware über € 40,- liegt. Unfreie Rücksendungen nehmen wir nicht an. Erfolgt die Rückgabe der Ware in beschädigtem oder gebrauchten Zustand, hat der Käufer den Wert der Ware oder die Wertminderung zu ersetzen. Dieser kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bis zu 100 % des Kaufpreises betragen. Wir sind berechtigt, unsere diesbezüglichen Forderungen mit den bereits vom Kunden geleisteten Zahlungen zu verrechnen.  Für Kuriersendungen und sonstige unregelmäßige Versandarten können wir in keinem Fall Kosten übernehmen, die über die regelmäßigen Post- bzw. Speditionskosten hinausgehen. Bei Dienstleistungen (besonders Monteurleistungen, etwa Billardaufbau) ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn die Ausführung der Leistung mit Ihrer Zustimmung vor Ende der Frist von 2 Wochen nach Vertragsabschluß begonnen hat oder von Ihnen selbst ein entsprechender Beginn veranlasst wurde. Das Widerrufsrecht und das Rückgaberecht gelten NICHT für personalisierte Artikel, außerdem nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation konfiguriert bzw. angefertigt wurden (z. B. Billardtische mit nach Kundenwunsch spezifiziertem Tuch  oder Meterware von Billardtuch-Rollen etc.). Der Käufer ist verpflichtet, den preiswertesten Rücktransport zu veranlassen. Die Kosten des Rücktransportes sind Leute vorab mitzuteilen. Die anfallenden Kosten werden nach den gesetzlichen Bestimmungen mit Erstattung des Kaufpreises abzgl. eventuellen Wertminderungen verrechnet. Bei Rücksendungen fallen grundsätzlich 20 % des Warenwertes, mindestens jedoch 5.-- Euro an Bearbeitungsgebühren an, es sei denn die Ware weist einen Mangel auf, der von uns zu vertreten ist.

10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, unser Eigentum und dürfen weder weiterverkauft noch an Dritte verpfändet oder abgetreten werden. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist berechtigt, die Ware weiter zu verarbeiten und zu veräußern unter Berücksichtigung nachfolgender Bestimmungen: Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten, enden mit der Zahlungseinstellung des Käufers oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens. Durch eine Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird für uns vorgenommen, ohne dass
uns daraus Verbindlichkeiten entstehen. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt oder vermengt, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes seiner Eigentumsvorbehaltsware zum Gesamtwarenwert. Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Im letzterem Fall steht uns an dieser Zession ein im Verhältnis (Vorbehaltsware zu Fakturenwert) stehender Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisforderung zu. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung dann an. Wir werden die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der uns zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen, sowie die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, bis wir ihm eine andere Weisung geben.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, gilt das nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir können über die zurückgenommene Vorbehaltsware freihändig preislich verfügen.
Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe der Forderungen ab.
Wir nehmen diese Abtretung an.
Sämtliche Forderungen, sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen, bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Käufers eingegangen sind, bestehen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist unser Hauptsitz. Für Vollkaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts ist der Gerichtsstand, soweit zulässig, Ravensburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es findet deutsches Recht Anwendung.

12. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam. Die Parteien sind sich jetzt bereits darüber einig, dass
die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, beiden Partnern zumutbare, Regelung ersetzt wird, die dem beabsichtigten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

Ostrach, den aktualistiert 30.07.2003
Leute GmbH&Co.KG

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