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allgemeine
geschäftsbedingungen |
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ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Leute GmbH&Co.KG, Robert Bosch Straße 4,
88356 Ostrach
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen.
Abweichende Absprachen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Mit der
Absendung der Bestellung durch den Besteller / Käufer gelten unsere Geschäftsbedingungen
als angenommen.
2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Verbindlich für den Umfang von Lieferungen und
Leistungen sind ausschließlich unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen. Telefonische
Bestellungen bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Zum
Angebot gehörende Unterlagen wie: Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte gelten,
sofern nicht anders vereinbart, annähernd. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Größe
und Form sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind. Technische
Änderungen behalten wir uns vor. Die Eigentums- und Urheberrechte für sämtliche
Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Kataloginhalte sowie andere Verkaufs- und
Werbematerialien liegen ausschließlich bei uns. Sie dürfen nur mit unserer
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung für eigene oder andere Zwecke verwendet oder
herangezogen werden.
3. Preise
Es gelten die in den Internetseiten gelisteten Preise. Sämtliche Preise enthalten die
jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Erscheinen neuer Preise verlieren
alle vorherigen Preise ihre Gültigkeit. Wenn nicht ausdrücklich andere Lieferbedingungen
beschrieben sind, gelten alle Preise ab Lager Ostrach.
Lieferung, Aufbau- und Montagearbeiten werden, soweit nicht ausdrücklich
andere Vereinbarungen getroffen wurden, gesondert in Rechnung gestellt.
4. Verpackung
Die Verpackung kann vom Kunden auf eigene Kosten entsorgt werden. Falls vom Empfänger
eine Entsorgung der Verpackung vom Lieferanten gewünscht wird, wird sie zurückgenommen.
Die Kosten hierfür trägt der Rücksender.
5. Zahlungsbedingungen
Der Versand erfolgt ausschließlich gegen Vorauskasse oder Nachnahme. In Ausnahmefällen
kann gegen Rechnung geliefert werden. Alle Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen rein netto
zahlbar.
Der Versand ins Ausland erfolgt ausschließlich gegen
Vorauskasse.
Bei Anlieferung durch uns, bzw. durch ein von uns beauftragtes Unternehmen,
sind der Kaufpreis sowie entstandene Liefer-, Aufbau- bzw. Montagekosten sofort in bar zu
bezahlen. Bereits geleistete Anzahlungen kommen zur Verrechnung.
Der Besteller versichert durch die Auftragserteilung, dass seine
wirtschaftlichen Verhältnisse so sind, dass er den Verpflichtungen aus der Bestellung
termingerecht nachkommen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in
Höhe von 5% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig.
6. Montage
Sofern vereinbart, führen wir Montagearbeiten selbst durch. Wir sind berechtigt,
Subunternehmer zu beauftragen. Die Abrechnung erfolgt angebotsbezogen oder wenn
ausdrücklich vereinbart nach Pauschale. Durch den Auftraggeber muß gewährleistet sein,
dass
die Montage- und/oder Baustellen zum vereinbarten Termin vorbereitet sind. Wird nur
ein Monteur angefordert, so sind vom Auftraggeber genügend Helfer bereitzustellen.
Mehrkosten für Verzugsaufwand und erschwerte Bedingungen werden durch uns gesondert in
Rechnung gestellt.
7. Lieferzeit und Lieferbedingungen
Liefertermine oder Lieferfristen gelten, soweit nicht ausdrücklich als Fixtermin
vereinbart, als unverbindlich angenäherte Termine. Technische Fragen müssen im voraus
geklärt sein, nachträgliche Änderungen, bzw. Ergänzungen können Verschiebungen der
Lieferzeiten nach sich ziehen.
Sofern die Bestellung wirksam angenommen ist, ist der Kunde an den Vertrag
gebunden. Für den Fall, dass der Kunde den Vertrag nicht erfüllt, insbesondere die Ware
nicht abnimmt, sind wir berechtigt 25% pauschalen Schadensersatz zu berechnen.
Weitergehende Schadensersatzforderungen bleiben hiervon unberührt. Wenn der Kunde einen
geringeren Schaden nachweist, kann er die Herabsetzung der pauschalen Forderung verlangen.
Zeichnen sich unverhältnismäßig lange Lieferverzögerungen ab, sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Haftung für Lieferverzug wird
ausgeschlossen. Der Besteller ist verpflichtet, die bestellten Waren nach Bereitstellung
abzunehmen. Schäden, die sich aus einem Annahmeverzug ergeben, gehen zu Lasten des
Bestellers.
8. Reklamationen und Mängelfolgeschaden
Unsere Waren und Leistungen sind nach Erhalt unverzüglich auf Mängel hin zu prüfen. Bei
beschädigter Verpackung muss der Inhalt sofort auf Beschädigung überprüft werden. Die
Beschädigung muss auf dem Lieferschein vermerkt und vom Transporteur bestätigt werden.
Reklamationen ohne diese Bestätigung können nicht anerkannt werden. Reklamationen sind
uns spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt schriftlich bekannt
zugeben, sie
berechtigen nicht zur Zurückbehaltung oder Kürzung von Zahlungen. Wir behalten uns das
Nachbesserungsrecht vor; nur wenn dieses durch uns nicht möglich ist, darf nach
Abstimmung ein autorisierter Dritter hinzugezogen werden. Gewährleistungspflichten sind
ausgeschlossen, wenn wir nicht fristgerecht informiert und um Nachbesserung gebeten wurde.
Ausgeschlossen sind die natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung der Waren,
sowie vorsätzliche oder grobfahrlässige Schadenverursachung. Eine nachträgliche Rüge
von Mängeln bei Montageleistungen durch den Käufer wird ausgeschlossen, sofern diese
Mängel beim Abnahmetermin schon feststellbar waren. Die Gewährleistungspflicht beträgt
24 (vierundzwanzig ) Monate ab Datum der Versendung im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen (Produkthaftung). Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit
einer Rechnung nachgewiesen werden.9. Widerrufsrecht
bei Fernabsatzverträgen
Dem privaten Endverbraucher ( also ausgeschlossen sind
Wiederverkäufer, Vereine, Firmen, Stiftungen und Gesellschaften) im Sinne des FernAbsG
steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes
hat er
die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen, den Vertrag ohne
Begründung zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt
dieser Belehrung. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen oder durch die
Rücksendung der Ware. Durch den Widerruf entsteht für Sie die Verpflichtung, die Ware
inklusive Zubehör ordnungsgemäß verpackt zurückzusenden ( mit
Originalrechnung ) und zur Vermeidung von Artikelbeschädigungen in der ursprünglich benutzten
Verpackung einschließlich der Schutzmaterialien. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung an die Leute GmbH&Co.KG, Robert Bosch Str. 4, 88356 Ostrach.
Durch den rechtzeitigen Widerruf sind Sie nicht mehr an den Vertrag mit Leute gebunden.
Leute erstattet Ihnen den schon gezahlten Kaufpreis zurück. Sie sind zur Rücksendung der
Ware auf Kosten und Gefahr der Firma Leute verpflichtet. Bei fristgemäßer Rücksendung
erstatten wir Ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Porto- bzw. Frachtkosten,
sofern der Wert der zurückgeschickten Ware über 40,- liegt. Unfreie
Rücksendungen nehmen wir nicht an. Erfolgt die Rückgabe der Ware in
beschädigtem oder gebrauchten Zustand, hat der Käufer den Wert der Ware oder die
Wertminderung zu ersetzen. Dieser kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bis zu 100 %
des Kaufpreises betragen. Wir sind berechtigt, unsere diesbezüglichen Forderungen mit den
bereits vom Kunden geleisteten Zahlungen zu verrechnen. Für Kuriersendungen und
sonstige unregelmäßige Versandarten können wir in keinem Fall Kosten übernehmen, die
über die regelmäßigen Post- bzw. Speditionskosten hinausgehen. Bei Dienstleistungen
(besonders Monteurleistungen, etwa Billardaufbau) ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen,
wenn die Ausführung der Leistung mit Ihrer Zustimmung vor Ende der Frist von 2 Wochen
nach Vertragsabschluß begonnen hat oder von Ihnen selbst ein entsprechender Beginn
veranlasst wurde. Das Widerrufsrecht und das Rückgaberecht gelten NICHT für
personalisierte Artikel, außerdem nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation
konfiguriert bzw. angefertigt wurden (z. B. Billardtische mit nach Kundenwunsch
spezifiziertem Tuch oder Meterware von Billardtuch-Rollen etc.). Der Käufer ist
verpflichtet, den preiswertesten Rücktransport zu veranlassen. Die Kosten des
Rücktransportes sind Leute vorab mitzuteilen. Die anfallenden Kosten werden nach den
gesetzlichen Bestimmungen mit Erstattung des Kaufpreises abzgl. eventuellen
Wertminderungen verrechnet. Bei Rücksendungen
fallen grundsätzlich 20 % des Warenwertes, mindestens jedoch 5.--
Euro an Bearbeitungsgebühren an, es sei denn die Ware weist einen
Mangel auf, der von uns zu vertreten ist.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich
Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln,
unser Eigentum und dürfen weder weiterverkauft noch an Dritte verpfändet oder abgetreten
werden. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer
Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und
anerkannt ist. Der Käufer ist berechtigt, die Ware weiter zu verarbeiten und zu
veräußern unter Berücksichtigung nachfolgender Bestimmungen: Die Befugnisse des
Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten, enden mit
der Zahlungseinstellung des Käufers oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs-
oder Vergleichsverfahrens. Durch eine Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer
nicht das Eigentum gemäß 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird für uns
vorgenommen, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten entstehen. Wird die Ware mit anderen
Gegenständen verarbeitet, vermischt oder vermengt, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes seiner Eigentumsvorbehaltsware zum
Gesamtwarenwert. Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem
Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware
verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes
Miteigentum erlangt haben. Im letzterem Fall steht uns an dieser Zession ein im
Verhältnis (Vorbehaltsware zu Fakturenwert) stehender Bruchteil der jeweiligen
Kaufpreisforderung zu. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings
verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab.
Wir nehmen diese Abtretung dann an. Wir werden die abgetretenen Forderungen, solange der
Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Die
Einzugsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers. In diesem Fall sind wir vom
Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die
Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine
genaue Aufstellung der uns zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer,
Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die
Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen, sowie die
Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen
solange selbst einzuziehen, bis wir ihm eine andere Weisung geben.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert
die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen
Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfandgläubigers
sofort zu benachrichtigen.
Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, gilt das nicht
als Rücktritt vom Vertrag. Wir können über die zurückgenommene Vorbehaltsware
freihändig preislich verfügen.
Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche
Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer
tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art
gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in
Höhe der Forderungen ab.
Wir nehmen diese Abtretung an.
Sämtliche Forderungen, sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen
Bedingungen festgelegten Sonderformen, bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus
Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Käufers eingegangen sind, bestehen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist unser Hauptsitz. Für Vollkaufleute oder juristische Personen des
öffentlichen Rechts ist der Gerichtsstand, soweit zulässig, Ravensburg. Wir sind jedoch
berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es findet deutsches
Recht Anwendung.
12. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam. Die Parteien sind sich
jetzt bereits darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, beiden
Partnern zumutbare, Regelung ersetzt wird, die dem beabsichtigten Zweck wirtschaftlich am
nächsten kommt.
Ostrach, den aktualistiert 30.07.2003
Leute GmbH&Co.KG
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